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Kapitel 9. Bauphysik


9.4 Schallschutz (Teil 2)
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 Schallschutz im Städtebau
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Schallschutz im Städtebau

Schall, der von außen auf ein Objekt einwirkt, kann vielerlei Ursachen haben. Wenn die Schalleinwirkung nicht verhindert werden kann, dann soll der Schall gehindert werden, in das Gebäude einzudringen oder auf dem Grundstück wahrgenommen zu werden. Typische Schallquellen sind Straßen, Schienen, Gewerbe, Luftverkehr und Wasserverkehr. Die Verbesserung des Schallschutzes kann durch spezielle Maßnahmen wie Schallschutzfenster, Lärmschutzwände, Fassadenbegrünung, Änderung des Straßenbelages oder Außenwanddämmung erfolgen. Lärmschutz und Schallschutz im Städtebau sind ein Politikum. Verkehrsberuhigungen, Tempolimits, Spielstraßen etc. werden immer wieder gefordert. Passiver Schallschutz ist ein wichtiges Bewertungskriterium für eine Immobilie, denn häufig wird die berühmte ruhige Lage in der Innenstadt oder auf dem Land gesucht. Bei Eigennutzung und teilweiser Vermietung spielt der Schallschutz eine nicht unerhebliche Rolle.
Faustregel: Außenlärmpegel minus Schalldämmung plus 5 dB ist gleich Innenlärmpegel


Außenlärmpegel = 80 dB Schalldämmung z. B. Betonwand = 55 dBbedeutet: Innenlärmpegel = 30 dB

Die Wirkung von Lärmschutzwänden ist optimaler je höher und je näher sie an der Schallquelle liegen.

Beispiele

Belastungsfall

Schalldämmung

Maßnahmen

mäßige Belastung:
50-200 KFZ/Std. (Wohnsammelstraßen)

30 dB

neue Fenster: Isolierglas mit
12 mm Scheibenabstand und Dichtung

mittlere Belastung:
200-1000 KFZ/Std.
(im Ort)

35 dB

Isolierglas 24 mm Scheibenabstand und Dichtung

hohe Belastung:
200-1000 KFZ/Std. (außerhalb des Ortes)

40 dB

Verbundfenster mit 8 cm Scheibenabstand und Dichtung

sehr hohe Belastung:
1000-3000 KFZ/Std.
(städtische Hauptverkehrsstraße)

45 dB

Kastenfenster mit 10 cm Scheibenabstand und Dichtung

extreme Belastung:
über 3000 KFZ/Std. (Autobahn unter 100 m Abstand)

>45-...dB

Schallschutzfenster Klasse 6
(in der Regel als behördliche Auflagen bei solchen Gebieten). Zum Teil werden Zuschüsse für Schallschutzmaßnahmen gewährt.

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